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Wortlaut der Petition:
Änderung des Nds. Hundegesetz (NHundG) bezüglich der Berücksichtigung von Verurteilungen bei der Zuerkennung der Sachkunde.
Der Niedersächsische Landtag möge beschließen, Personen im Geltungsbereich des Niedersächsischen Hundegesetzes durch eine Ergänzung von § 3 von der Zuerkennung einer Sachkunde auszunehmen, wenn diese nach §§ 17, 18 Tierschutzgesetz wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu einer Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe rechtskräftig verurteilt oder gegen diese eine Geldbuße bestandskräftig festgesetzt worden ist. Dieser Zeitraum soll sich an den Tilgungsfristen des Bundeszentralregister (BZRG) orientieren. Bereits bestehende Sachkundenachweise sind für denselben Zeitraum zurückzunehmen und müssen neu abgelegt werden.

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