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Wortlaut der Petition: Änderung des Nds. Hundegesetz (NHundG) bezüglich der Berücksichtigung von Verurteilungen bei der Zuerkennung der Sachkunde. Der Niedersächsische Landtag möge beschließen, Personen im Geltungsbereich des Niedersächsischen Hundegesetzes durch eine Ergänzung von § 3 von der Zuerkennung einer Sachkunde auszunehmen, wenn diese nach §§ 17, 18 Tierschutzgesetz wegen einer …