Kastrationspflicht für freilaufende Katzen erweitert

Mit Freude durften wir dieses Jahr die 3. Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hildesheim zur Kenntnis nehmen.
In §8 Tierhaltung und -führung heißt es jetzt in Absatz 6:

“Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.”

Wir begrüßen diesen Entschluss und hoffen, dass wir damit endlich die “Katzenschwemme” in Hildesheim und Umgebung eindämmen können.
Das Bild mit den 8 kastrierten Katzen und Katern ist ein Beispiel für eine “Massenkastration”, wie sie im Tierheim leider/zum Glück häufig vorkommt.
Neu haben die Verordnung auch die Stadt Sarstedt, die Gemeinde Söhlde, die Gemeinde Schellerten, die Samtgemeinde Gronau, die Gemeinde Holle, die Gemeinde Algermissen, die Stadt Bockenem  und die Gemeinde Harsum eingeführt.

Wir hoffen sehr, dass weitere Gemeinden bald folgen und diese Verordnung dann überall gelten wird.