Niedersächsisches Hundegesetz

Die Landesregierung von Niedersachsen hat am 25.05.2011 das neue Hundegesetz im Landesparlament in Hannover verabschiedet – es tritt mit dem 1.Juli 2011 in Kraft.

 

 

 

Der Inhalt besagt in Kurzform:

  1. Hundebesitzer in Niedersachsen müssen laut dem Gesetz in Zukunft für ihren Vierbeiner eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
  2. Der Hund muss durch einen implantierten Transponder-Chip im linken Halsbereich eindeutig identifizierbar gemacht werden und in dem zentralen Register (www.hunderegister-nds.de) kostenpflichtig mit den Halterdaten eingetragen werden. Zusätzlich sollte man den Hund auch bei einer kostenlosen Registerstelle wie dem deutschen Haustierregister des deutschen Tierschutzbundes oder der TASSO registrieren lassen, damit der Hund im Verlustfall schnell nach Hause zurückfinden kann. Dafür ist das niedersächsische Register nämlich leider nicht gemacht.
  3. Die vielleicht deutlichste Veränderung stellt jedoch das Einführen eines Sachkundenachweises für Hundebesitzer dar, umgangssprachlich auch “Hundeführerschein” genannt. Dieser Nachweis ist für zukünftige Hundehalter verpflichtend, wenn sie sich ohne längere Vorerfahrung mit Hunden neu ein Tier anschaffen wollen. Befreit von dieser Pflicht ist, wer innerhalb der letzten zehn Jahre bereits zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat, was durch die Zahlungsbelege für die Hundesteuer belegt werden kann und muss. Die Übergangsfrist für alle anderen Hundehalter lief am 1. Juli 2013 ab.Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen Teil (dieser muss bereits vor der Anschaffung eines Hundes nachgewiesen werden und kann hier im Tierheim abgelegt werden) und einem praktischen Teil (dieser muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erworben werden). Diese Prüfungen müssen durch einen behördlich anerkannten Prüfer abgenommen werden. Manche Hundeschulen bieten auch richtige Vorbereitungskurse für Theorie und Praxis an. Eine Liste der anerkannten Hundeprüfer ist auf der Homepage des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums einsehbar.
    In Theorie-Kursen sind Bedürfnisse, Verhalten und Körpersprache der Hunde genauso ein Thema wie Tierschutzbestimmungen und andere behördliche Themen. In einem zusätzlichen praktischen Kursteil müssen dann noch Grundkenntnisse der Erziehung mit Mensch und Hund umgesetzt werden.

Falls Ihr Hund noch nicht gechippt sein sollte, nehmen Sie deshalb dringend Kontakt zu einem Tierarzt/einer Tierärztin auf, um den Hund schnellstmöglich Chippen und registrieren zu lassen.