Leider müssen wir immer häufiger Tiere von plötzlich verstorbenen Menschen aufnehmen deren Weitervermittlung durch die Bürokratie in unserem Land sehr verzögert wird. Verstirbt ein Eigentümer ohne an das weitere Vorgehen mit seinem geliebten Tier gedacht zu haben und ist die Erbfolge oder Erbschaft ungeklärt, befindet sich das “zurückbleibende” Tier oft über einen langen Zeitraum in einem ungeklärten “Besitzverhältnis” und darf nicht weitervermittelt werden. Schön wäre es, wenn man zu Lebzeiten schon die Verwandten oder auch guten Bekannten einweiht, was man sich für sein Tier im weiteren Verlauf wünscht und es auch im Testament festzuhalten. Das macht den für das Tier eh schon schweren Weg etwas leichter.