Der Verkauf von chemischen Rattengiften (verursacht einen langsamen qualvollen Tod der Tiere durch innere Blutungen) an Privatpersonen ist inzwischen gesetzlich untersagt. Jegliche Restbestände dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Auch für professionelle Schädlingsbekämpfer und Gemeinden gelten strengere Regeln.
Leider hat seitdem der Verkauf von mechanischen Rattenfallen (sogenannte Schlagfallen), die jedermann offiziell online oder im Handel erwerben kann, zugenommen (eine handelsübliche Falle dieser Art können Sie auf einem der unteren Fotos sehen). Wenn der Einsatz und die Verwendung zum Auslegen nicht explizit nachgelesen und eingehalten werden, kann dies zu den schlimmsten Auswirkungen für Kleintiere aus Wald, Garten, Feld und Forst führen.
Uns erreichten vor kurzem folgende Fotos, die nichts für schwache Nerven sind (Trigger-Warnung, sensible Inhalte).
Das Eichhörnchen (geschütztes unter Schutz stehendes Wildtier) starb qualvoll in einer im öffentlichen Raum, ohne Nachdenken des Verursachers, aufgestellten Falle. Der Igel (ebenfalls geschützt) wurde halb skalpiert. Die Stacheln auf seiner Stirn wurden mitsamt der Haut durch die herabstürzende Fallentür abgetrennt. Der kleine Kerl hatte schlimme Schmerzen, wurde medizinisch versorgt und aufgepäppelt und befindet sich inzwischen wieder in Freiheit. Auch andere Kleintiere wie Frösche oder Vögel, Maulwürfe oder auch Katzenkinder können sich in diese Fallen verirren und entweder dem Tod oder schweren Verletzungen ausgesetzt sein. Einige Tiere überleben massiv verletzt, andere müssen von ihren Leiden erlöst werden.
Das muss und darf doch nicht sein!
Deshalb möchten wir Sie heute aus diesen dramatischen Anlässen auf die Informationen des Deutschen Tierschutzbundes aufmerksam machen zum Thema „Rattenfallen/Schlagfallen“. Teilen Sie diese gern in Ihrem Umfeld.
„Wer ein Wildtier ohne vernünftigen Grund oder fahrlässig tötet oder verletzt, begeht nach dem Gesetz (Bundesartenschutz-, Bundesnaturschutz-, Tierschutzgesetz) eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird. Wer eine Schlagfalle in einem Bereich auslegt, zu dem Wildtiere ungehindert Zugang haben, handelt demnach strafbar fahrlässig. Außerdem muss laut Gesetz in Bereichen außerhalb geschlossener Gebäude, in denen Wild- oder andere Kleintiere bzw. Nicht-Zieltiere erfasst werden können, vom Einsatz solcher Fallen Abstand genommen werden“.
Um überhaupt Ratten gar nicht anlocken zu können, empfiehlt sich als Prävention: Essensreste nicht über die Toilette entsorgen, Mülltonnen stets verschlossen halten und kein Tierfutter im Freien stehen lassen.
Und wenn dennoch unbedingt ein Fangen mit einer Falle nötig sein sollte, denken Sie bitte über Lebend-, Ultraschall-, oder elektrische Fallen nach und informieren Sie sich vor dem Gebrauch sorgfältig über deren Handhabung.






